Unsere Leistungen
Der Mensch steht bei uns im Mittelpunkt. Demnach passen sich unsere Pflegeleistungen an die Bedürfnisse und Wünsche unserer Klienten an. Wir Beraten Sie hier umfassend und Sie und Ihre Angehörigen entscheiden selbst, welche Leistungen Sie in Anspruch nehmen möchten. Gemeinsam erarbeiten wir einen Behandlungsplan um bei Ihnen die optimale Pflege durchführen zu können. Dadurch können unsere Klienten - trotz Pflegebedürftigkeit- in Ihrer vertrauten Umgebung bleiben und Ihren Alltag so gestalten, wie sie dies wünschen. Damit ist auch im Alter ein autonomes und selbständiges Leben möglich.
Als zugelassener Pflegedienst aller Kranken- und Pflegekassen können wir den gesamten Leistungskatalog anbieten und direkt mit den Kassen abrechnen.
Alle ärztlich delegationsfähigen Leistungen (Behandlungspflege SGB V) werden von uns direkt mit Ihrer Krankenkasse abgerechnet. Diese werden von den Kassen komplett übernommen.
Unsere Leistungen im Überblick:
- Grundpflege
- Behandlungspflege
- Hauswirtschaft
- Essen auf Räder
- Betreuung
Unsere Serviceleistungen:
- Medikamentenbringdienst
- Hausnortruf (wir bieten unseren Patienten ein Notrufsignal an, falls eine Pflegestufe vorhanden ist, übernimmt die Pflegekasse die monatlichen Kosten.)
Sach- und Geldleistungen der Pflegeversicherung
Für pflegerische Leistungen stellt die Pflegekasse ein Grundkontingent zur Verfügung. Je nach dem welche Pflegegrad sie haben, können die Sachleistungen von uns mit den Pflegekassen abgerechnet werden.
Pflegegrad | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
Geldleistung (monatlich) | 316€ | 545€ | 728€ | 901€ | |
Sachleistung (monatlich) | | 689€ | 1298€ | 1612€ | 1995€ |
Verhinderungspflege (jährlich) | | 1612€ | 1612€ | 1612€ | 1612€ |
Tagespflege (monatlich) | 689 | 1298 | 1612 | 1995 | |
Entlasstungsbetrag (monatlich) | 125 | 125 | 125 | 125 | 125 |
Pflegehilfsmittel (monatlich) | 40€ | 40€ | 40€ | 40€ | 40€ |
1. Geldleistungen
Geldleistung wird als "Pflegegeld" gezahlt, wenn Angehörige, Freunde oder Nachbarn die nötige Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung übernehmen.
2. Sachleistungen
Unter Sachleistungen werden die Pflegeeinsätze durch professionelle Pflegekräfte der Pflegedienste verstanden. Die Kosten dafür übernimmt die Pflegekasse bis zum gesetzlich festgelegten Höchstbetrag.
Kombination von Geld- und Sachleistungen
Neben den bisher vorgestellten Leistungsarten Pflegesachleistung und Pflegegeld gibt es für den Pflegebedürftigen noch die Möglichkeit, eine Kombination aus diesen beiden Leistungsbereichen in Anspruch zu nehmen.
In diesem Fall nimmt der Pflegebedürftige die ihm gemäß seines Pflegegrades zustehende Sachleistung nur teilweise in Anspruch, d. h. der zur Verfügung stehende Betrag wird nicht vollständig ausgeschöpft. Daraus resultiert, dass der Pflegebedürftige noch ein anteiliges Pflegegeld von seiner Pflegekasse erhält. Die Höhe dieses anteiligen Pflegegeldes ist abhängig von der Höhe der in Anspruch genommenen Sachleistung und kann somit variieren. Die Berechnung erfolgt jedoch immer nach dem gleichen Prinzip:
Das dem Pflegebedürftigen nach seinem Pflegegrad zustehende Pflegegeld wird genau um den Prozentsatz vermindert, in welchem Sachleistung in Anspruch genommen wird. Es kommt also nicht zu einer Auszahlung des nicht in Anspruch genommenen Sachleistungsbetrages. Das bedeutet, wenn von der zur Verfügung stehenden Sachleistung 70 % in Anspruch genommen werden, werden automatisch 30 % des zur Verfügung stehenden Pflegegeldes ausgezahlt. Werden von der Sachleistung 40 % in Anspruch genommen, werden dementsprechend 60 % des Pflegegeldes ausgezahlt.
Bitte sprechen Sie uns einfach an, wir beraten Sie gerne. Tel. 09657 1492