Finanzierungsgrundlagen
- Pflegeversicherung (bei den Pflegegraden 2 bis 5)
– für die Tagespflege hat der Gast ein Budget in Höhe der Sachleistung nach § 41 SGB XI
- Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI (monatlich 125 €) können mit einfließen, insbesondere bei Gästen mit Pflegegrad 1
- Selbstzahler, ggf. Sozialhilfeträger bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen
- Investitionskosten-Refinanzierung durch Selbstzahler, ggf. durch die zuständige
kommunale Stelle/Behörde bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen
Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, beraten wir Sie gerne rund um das Thema Tagespflege unverbindlich und kostenlos.
Tel. 09657 922147